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Hilfe! Wer ist im Recht - Was sagt ihr dazu (Verhalten - StVO)
verfasst von Martin Teufel (www.Verkehrsknoten.de), 20.07.2007, 17:30 Uhr
» Hallo!
» Ich fuhr letzte Woche auf die Autobahn auf und wollte gleich nach der
» Auffahrspur den vor mit fahrenden LKW überholen, da dieser viel zu langsam
» auf die Autobahn auffuhr. Ich blinkte also und nach Spiegelblick fuhr ich
» nach links - gleichzeitig auch noch Schulterblick - schreck ein Auto im
» toten Winkel - wieder nach rechts gelenkt (ohne verreissen zu müssen, war
» ja noch nicht so weit drüben) und als ich aber in den Rückspiegel blickte,
» hat die Dame in dem anderen Auto, was im toten Winkel war, eine Vollbremsung
» gemacht und in die Leitplanke gelenkt! Unsere Autos haben sich nicht
» berührt, bei meinem Auto ist kein Schaden, noch finde ich das ich zu weit
» drüben war, klar die Frau hat sich durch mich erschreckt. Nur Sachschaden.
» meine Versicherung plädierte jetzt auf Fahrfehler der Frau. Diese hat mich
» angerufen und mich volle zusammengeschissen und mir ins Gewissen geredet,
» dass wenn sie nicht "so gut" reagiert hätte, wäre sie mir reingefahren bla
» bla bla. Aber vielleicht hätte wer anderer anders reagiert und es wäre
» gar nichts passiert? Kann man nicht wissen.
» Was sagt ihr dazu! Was wird dabei versicherungstechnisch rauskommen. Sie
» meinte, wenn ich mich nicht voll schuldig bekenne, wird sie einen
» Rechtsanwalt einschalten.
» Bitte um Anwort
» DANKE
Hallo Wildcat,
Dir muss natürlich klar sein, dass grundsätzlich der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn Vorfahrt hat § 18 Abs. 3 StVO.
Das bedeutet, dass du nur einfahren darfst, wenn gewährleistet ist, dass andere Fahrzeugführer keinesfalls gefährdert oder gar geschädigt werden.
Gerade beim Einfahren auf die Autobahn und bei Überholmanövern kommt es oft zu gefährlichen Situationen, da die Geschwindigkeiten der einzelnen Verkehrsteilnehmern falsch eingeschätzt werden. Im Zweifelsfall muss man warten bzw. sich hinten anstellen.
Die Formulierung von dir "nur Sachschaden" irritiert mich etwas, da es ja wohl nur vom Zufall abhängig war, dass kein größerer Schaden (mehrere Fahrzeuge oder gar Verletzte) zu beklagen waren. Ich würde sagen, das ist so gesehen noch einmal halbwegs glimpflich abgegangen.
Ich kann mir vorstellen, wenn die nachfolgende Autofahrerin angibt, dass Sie nur durch ihr Ausweichmanöver eine Zusammenstoß verhindern konnte, dass zumindest mit einer Teilschuld für dich zu rechnen ist.
Eine gute unfallfreie Fahrt wünscht
Martin Teufel
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