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VO (EWG) Nr. 3821/85 (Sozialvorschriften)
verfasst von Jolie , 05.08.2007, 19:10 Uhr
Hallo!
Ich bräuchte dringend Hilfe! Mein Bruder hat in Deutschland ein Fahrzeug gekauft, das ein Gesamtgewicht von 6,2 t hatte. Er hat Überführungskennzeichen ausstellen lassen und ist mit dem Fahrzeug Richtung Litauen gefahren. Er wurde in Deutschland von der Polizei kontrolliert und da er kein deutsch spricht, musste er irgendein Papier unterschreiben und durfte weiter fahren. Es wurde auch kein Dolmetscher hinzugeholt. Jetzt hat er einen Bußgeldbescheid per Post zugeschickt bekommen. In dem Bußgeldbescheid steht geschrieben, dass das Kontrollgerät nicht eingebaut war. Mein Bruder wurde in diesem Schreiben als Unternehmer eingestuft. Dabei handelt es sich um einen Privatkauf des Fahrzeuges! Es liegt keine gewerbliche oder entgeltliche Güterbeförderung vor!
Wie sieht die rechtliche Lage in diesem Fall aus? Bitte bitte hilft mir! Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!
Vielen Dank im Voraus
Jolie
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VO (EWG) Nr. 3821/85 (Sozialvorschriften) von Jolie am 05.08.2007 um 19:10 Uhr
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