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VO (EWG) Nr. 3821/85 (Sozialvorschriften)
verfasst von Martin Teufel (www.Verkehrsknoten.de), 05.08.2007, 21:09 Uhr
» Hallo!
»
» Ich bräuchte dringend Hilfe! Mein Bruder hat in Deutschland ein Fahrzeug
» gekauft, das ein Gesamtgewicht von 6,2 t hatte. Er hat
» Überführungskennzeichen ausstellen lassen und ist mit dem Fahrzeug
» Richtung Litauen gefahren. Er wurde in Deutschland von der Polizei
» kontrolliert und da er kein deutsch spricht, musste er irgendein Papier
» unterschreiben und durfte weiter fahren. Es wurde auch kein Dolmetscher
» hinzugeholt. Jetzt hat er einen Bußgeldbescheid per Post zugeschickt
» bekommen. In dem Bußgeldbescheid steht geschrieben, dass das Kontrollgerät
» nicht eingebaut war. Mein Bruder wurde in diesem Schreiben als Unternehmer
» eingestuft. Dabei handelt es sich um einen Privatkauf des Fahrzeuges! Es
» liegt keine gewerbliche oder entgeltliche Güterbeförderung vor!
» Wie sieht die rechtliche Lage in diesem Fall aus? Bitte bitte hilft mir!
» Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!
»
» Vielen Dank im Voraus
»
» Jolie
Hallo Jolie!
Nach Art. 3 Buchstabe h der VO(EG) Nr. 561/2006 sind folgende Fahrzeuge von den Sozialvorschriften und damit auch von der Einbaupflicht nach VO(EWG) Nr. 3821/85 ausgenommen:
...
h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;
...
Fazit:
Es gilt lediglich glaubhaft nachzuweisen, dass es sich um eine nichtgewerbliche Fahrt gehandelt hat. Wenn es sich jedoch um ein Firmenfahrzeug gehandelt hat und der Fahrer der Unternehmer war, dürfte das schwierig sein.
Viele Grüße
Martin Teufel
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VO (EWG) Nr. 3821/85 (Sozialvorschriften) von Jolie am 05.08.2007 um 19:10 Uhr
VO (EWG) Nr. 3821/85 von Martin Teufel am 05.08.2007 um 21:09 Uhr
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