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NATO-Truppenstatut (Verkehrsstraftaten - StGB)
verfasst von Tobi82BY , 22.10.2007, 21:56 Uhr
Unterliegen Mitglieder des Nato-Truppenstatuts der deutschen Gerichtsbarkeit?
Wie sieht es mit dem zivilen Gefolge (Angehörige der Mitglieder des Nato-Truppenstatuts) aus?
Wie sieht es mit (V)OWi-Tatbeständen (OWiG, StVO, StVG) aus?
Welche Maßnahmen darf die Polizei z.B. bei amerikanischen Soldaten treffen?
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NATO-Truppenstatut (Verkehrsstraftaten - StGB) von Tobi82BY am 22.10.2007 um 21:56 Uhr
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