|
Fehlende Schaublättter.. (Verhalten - StVO)
verfasst von Andreas, 19.12.2007, 20:48 Uhr
hallo
habe mal eine frage..
bin von beruf kraftfahrer. nun kam ich am 24.05.08 in eine verkehrskontrollle.Leider hatte ich ein paar tage zuvor bei meinem fuhrparkleiter die falsche schaublätter abgegeben. D.h. ich hatte nicht die letzte 15 kalendertage bei mir sondern von den tagen 1-7 und 15-21 hatte einfach in der firma vergriffen und die falschen abgegeben. alle meine schublätter waren in ordnung.
Nun heute am 19.12.07 bekam ich ein schreiben in dem ich aufgefordert werde als strafe 436€ zu bezahlen weil ich für die 2.woche keine Tachscheiben dabei hatte.
Nun meine frage..was kann ich tun?Zählt hier auch eine verjährungsfrist von 3 monaten?
Danke im Vorraus
gesamter Thread:
Fehlende Schaublättter.. (Verhalten - StVO) von Andreas am 19.12.2007 um 20:48 Uhr
|