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§ 316 StGB oder § 315c StGB? (Verkehrsstraftaten - StGB)
verfasst von Farmer , 10.01.2008, 17:44 Uhr
Welcher Paragraph ist erfüllt?
A missachtet das "Vorfahrt gewähren!" - Schild und fährt daher mit seinem Auto in das Auto des B, der auf der Vorfahrtsstraße fährt.
Fahrer B (der sich auf der Vorfahrtsstraße befand und verkehrsgerecht verhalten hat), hat allerdings einen Alkoholpegel von 1,5 Promille im Blut. Dennoch fuhr er wie eine "Eins" (ja, ja mit dem Wert dürfte er dann Alkoholiker sein, wenn er noch ohne Ausfallerscheinungen fahren kann- ich weis... Aber das soll mal außen vor bleiben..)
Die Frage: Begeht der betrunkene Fahrer B nun eine Straftat nach § 316 oder 315c StGB? Unfallursächlich war ja eigentlich das Fehlverhalten des A?!?
Bitte um Aufklärung. Vielen Dank.
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§ 316 StGB oder § 315c StGB? (Verkehrsstraftaten - StGB) von Farmer am 10.01.2008 um 17:44 Uhr
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