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Fehlende Schaublättter.. (Verhalten - StVO)
verfasst von Farmer(R), 10.01.2008, 17:45 Uhr

"Zählt hier auch eine verjährungsfristvon 3 monaten?"

Nein, im Bereich der Sozialvorschriften beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre.


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Fehlende Schaublättter.. (Verhalten - StVO) von Andreas am 19.12.2007 um 20:48 Uhr
Fehlende Schaublättter.. von Farmer(R) am 10.01.2008 um 17:45 Uhr

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