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§ 316 StGB oder § 315c StGB? (Verkehrsstraftaten - StGB)
verfasst von Martin Teufel(R) (www.Verkehrsknoten.de), 10.01.2008, 18:49 Uhr

» Welcher Paragraph ist erfüllt?
»
» A missachtet das "Vorfahrt gewähren!" - Schild und fährt daher mit seinem
» Auto in das Auto des B, der auf der Vorfahrtsstraße fährt.
» Fahrer B (der sich auf der Vorfahrtsstraße befand und verkehrsgerecht
» verhalten hat), hat allerdings einen Alkoholpegel von 1,5 Promille im
» Blut. Dennoch fuhr er wie eine "Eins" (ja, ja mit dem Wert dürfte er dann
» Alkoholiker sein, wenn er noch ohne Ausfallerscheinungen fahren kann- ich
» weis... Aber das soll mal außen vor bleiben..)
»
» Die Frage: Begeht der betrunkene Fahrer B nun eine Straftat nach § 316
» oder 315c StGB? Unfallursächlich war ja eigentlich das Fehlverhalten des
» A?!?
»
» Bitte um Aufklärung. Vielen Dank.

Hallo,

der Tatbestand § 316 StGB ist m.E. in jedem Fall erfüllt, da der A im Zustand der absoluten Fahrunfähigkeit (also ab 1,1 %) das Fahrzeug im öffenlichen Straßenverkehr führte. Fraglich ist hier, inwieweit der Verkehrsunfall mit dem Alkoholkonsum in ursächlichem Zusammenhang steht. Sollte der Fahrer A wie eine "Eins" gefahren sein, d.h. nicht nur äußerst vorschriftsmäßig, umsichtig und vorsausschauend gefahren sein, sondern er auch in nüchternem Zustand keine Chance zum Ausweichen und Regieren gehabt hätte, dann ist (in der Theorie) der § 315 c StGB nicht erfüllt, da keine alkoholbedingte Gefährdung bzw. hier Schädigung vorlag. In der Praxis jedoch wird häufig so argumentiert, dass der A in nüchternem Zustand früher hätte bremsen bzw. ausweichen können und so möglicherweise einen Zusammenstoß vermeiden hätte können. In diesen Fällen ist dann der § 315 c StGB als speziellere Norm einschägig. Die hohe Alkoholisierung deutet möglicherweise darauf hin, dass der A (auch nüchtern) eher unvorsichtig und unbeherrscht ist und sich bedenkenlos mit großen mengen Alkohol ans Steuer setzt.

Die Polizei legt häufig die Anzeige wegen Verdacht auf § 315 c StGB der Staatsanwaltschaft vor.

Viele Grüße

Martin Teufel

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§ 316 StGB oder § 315c StGB? von Farmer(R) am 11.01.2008 um 09:33 Uhr

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