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P-Schein für Produktionsfahrer bei Film & TV (Personenbeförderung)
verfasst von Kiko05/08A , 18.01.2008, 11:31 Uhr
» Wir beschäftigen als Fernsehproduktionsfirma Produktionsfahrer, die u.a.
» auch zum Personentransport von Gästen u.ä. eingesetzt werden. Es wurde uns
» nun von der Führerscheinstelle in Berlin mitgeteilt, dass diese Fahrer
» einen P-Schein haben müssen, ansonsten würden sie sich strafbar machen.
» Gibt es hier vielleicht eine Lücke beim Gesetz?
Guten Morgen
nachdem hier wohl keine entgeltliche Beförderung vorliegt, fällt dieses Kriterium für die Voraussetzung einer Personenbeförderung nach §1PBefG weg.
Allerdings handelt es sich wohl hier um wiederkehrende, undd nicht eine einmalige Beförderung, da ja immer wieder Gäste befördert werden. Somt trifft ein geschäftsmäßge Fahrt- die im Übrigen nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sein muss- zu.
Aus diesem Grund ist grundsätzlich ein sog. P-Schein für die Personenbeförderung erforderlich.
Lucken im Gesetzt sind hier eigentlich nicht vorhanden.
Ggf. kann allerdings eine Ausnahme über §1II PBefG geltend gemacht werden.
Demnach ist in Zusammenhang mit der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz ein P-Schein nicht erforderlich für Fahrten von und zu wechselnden Arbeitsstätten(wohl auch Prodktionsstätten). Dies gilt aber NUR FÜR BERUFSTÄTIGE und für weniger als EIN JAHR zur selben Ausgansg und Endhaltestelle.
Also sind hier Gäste nicht erfasst. Für diese ist nun §1PBefG zutreffend und somit der sog. P-Schein erforderlich.
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