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Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 (Verhalten - StVO)
verfasst von Sepp Kruppa(R), 22.06.2008, 14:35 Uhr

Hallo,

ich denke, du verwechselst da die sog. "Kraftfahrstraße" mit einer Autobahn. Sobald es für eine Richtung zwei Fahrstreifen gibt und diese beiden Fahrstreifen mit einer baulichen Trennung von der entgegen kommenden Fahrtrichtung getrennt sind, spricht man davon. Hier gilt für Pkw und Kräder die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h; für Lkw über 7,5 t gelten dann 80 km/h.


Gruß

Sepp


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Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 (Verhalten - StVO) von gilera(R) am 30.03.2008 um 11:00 Uhr
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