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Bagger wird zum Holztransport eingesetzt (Zulassung - Versicherung - Steuer)
verfasst von Andi.Firle(R), 06.07.2008, 10:54 Uhr

Letztens kam die Frage auf, ob ein Baggerfahrer, der aus einem Wald Holz holt, dies in seiner Baggerschaufel lagert und dann in den Ort bringt, eine Owi bzw. in der Folge Straftaten begangen hat.

Diese Beobachtung wurde lediglich im Vorbeifahren getroffen, deshalb können nährere Angaben zu Fahrzeug oder ob der Bagger dort an einer Arbeitsstelle eingesetzt war oder extra zu Zwecke des Holzholen dorthin gefahren ist, nicht getroffen werden.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Bagger als Selbstfahrende Arbeitsmaschine über 6 km/h zu bewerten ist.

Nun ist klar, dass eine selbstfahrende Arbeitsmaschine grds. nicht zur Beförderung von Gütern gedacht ist (§ 2/Nr. 17 FZV).

Die Frage ist nun, ob der Bagger nun zulassungspflichtig wird und somit sich die Fahrzeugart ändert, was u.U. Auswirkungen auf die Versicherungspflicht, das Fahrerlaubnisrecht uvm. haben könnte.

Wie ist Eure Meinung?

Gruß

Andi


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Bagger wird zum Holztransport eingesetzt (Zulassung - Versicherung - Steuer) von Andi.Firle(R) am 06.07.2008 um 10:54 Uhr

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