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Mitführpflicht von Führerschein und Zulassungsschein (Fahrerlaubnis - FeV)
verfasst von Andi.Firle(R), 06.07.2008, 11:01 Uhr

Servus Schorsch,

sofern Du eine Fahrerlaubnis für den Traktor benötigst (§ 4 FEV) und einen Zulassungsbescheinigung I oder eine sonstige Bescheinigung hast musst Du die auf Verlangen vorzeigen. Hier gibt es, meines Wissens, keine Ausnahme für Landwirte.


Gruß

Andi

Hier noch mal der Text des § 4 FeV:

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1.

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
2.

motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
3.

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.



» Hallo, hätte eine Frage die ich allein nicht klären kann.
» Besteht beim Betreiben von Traktoren und deren Anhänger auf öffentlichem
» Verkehrsgrund eine Mitführpflicht vom Führrschein und der
» Zulassungsbescheinigung. Oder sind "Landwirte" von der Mitführpflicht
» befreit?
» Viele Grüße Schrosch


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gesamter Thread:

Mitführpflicht von Führerschein und Zulassungsschein (Fahrerlaubnis - FeV) von harald.haberl(R) am 28.06.2008 um 12:21 Uhr
Mitführpflicht von Führerschein und Zulassungsschein von Andi.Firle(R) am 06.07.2008 um 11:01 Uhr
Mitführpflicht von Führerschein und Zulassungsschein von BMDD(R) am 06.07.2008 um 16:28 Uhr

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