Verkehrsknoten.de
      Verkehrsknoten.de


         
zurück zu Verkehrsknoten.de
Forums-Ausgangsseite
Suche:   
zurück zum Forum Board-Ansicht

Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 (Verhalten - StVO)
verfasst von BMDD(R), 06.07.2008, 16:22 Uhr

» Hallo,
»
» ich denke, du verwechselst da die sog. "Kraftfahrstraße" mit einer
» Autobahn. Sobald es für eine Richtung zwei Fahrstreifen gibt und diese
» beiden Fahrstreifen mit einer baulichen Trennung von der entgegen
» kommenden Fahrtrichtung getrennt sind, spricht man davon. Hier gilt für
» Pkw und Kräder die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h; für Lkw über 7,5 t
» gelten dann 80 km/h.
»
»
» Gruß
»
» Sepp

Hierzu sei gesagt, dass die von dir genannte Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h NICHT gesetzlich verankert ist! Siehe hierzu §18/V StVO:


(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhängerund Zugmaschinen mit Anhänger
sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,
2. für Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,
für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h.
3. für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die
a) nach Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil Ifür eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassensind,
b) hauptsächlich für die Beförderung von sitzenden Fahrgästengebaut und die Fahrgastsitze als Reisebestuhlungausgeführt sind,
c) auf allen Sitzen sowie auf Rollstuhlplätzen, wenn aufihnen Rollstuhlfahrer befördert werden, mit Sicherheitsgurtenausgerüstet sind,
d) mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstetsind, der auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal100 km/h (Vset) eingestellt ist,
e) den Vorschriften der Richtlinie 2001/85/EG des EuropäischenParlaments und des Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zurPersonenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außerdem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG (ABl. EG 2002 Nr. L 42 S. 1)in der jeweils zum Zeitpunkt der Erstzulassung des jeweiligenKraftomnibusses geltenden Fassung entsprechenund
f) auf der vorderen Lenkachse nicht mit nachgeschnittenenReifen ausgerüstet sind,
oder für nicht in Mitgliedstaaten der Europäischen Unionoder in Vertragsstaaten des Abkommens über den EuropäischenWirtschaftsraum zugelassene Kraftomnibusse,wenn jeweils eine behördliche Bestätigung des Zulassungsstaatesin deutscher Sprache über die Übereinstimmungmit den vorgenannten Bestimmungen und über jährlichstattgefundene Untersuchungen mindestens im Umfangder Richtlinie 96/96/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaatenüber die technische Überwachung der Kraftfahrzeugeund Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG 1997 Nr. L 46 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt werdenkann, 100 km/h.


Zur ursprünglichen Frage, ob es einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h gegeben hat, weiß ich leider keine Antwort. Kann mir das aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn in D einmal etwas geregelt ist, gibt man die Regelung doch nicht wieder auf!
;-)


antworten


gesamter Thread:

Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 (Verhalten - StVO) von gilera(R) am 30.03.2008 um 11:00 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 von Panzergrenni(R) am 03.06.2008 um 17:02 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 von Sepp Kruppa(R) am 22.06.2008 um 14:35 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 von BMDD(R) am 06.07.2008 um 16:22 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 von Styledfor(R) am 21.09.2008 um 19:27 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 von BMDD(R) am 21.09.2008 um 19:31 Uhr

zurück zum Forum Board-Ansicht
Verkehrsknoten.de - Footer
 
       ©  M. Teufel   2007
www.Verkehrsknoten.de