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§ 316 StGB beim Sozius (Verkehrsstraftaten - StGB)
verfasst von Styledfor(R) (nc-broszibe3@netcologne.de), Köln, 21.09.2008, 19:01 Uhr

A befährt mit seinem Krad die Ruhrstraße in Bochum. Auf dem Sozius befindet sich seine Freundin B.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle werden A und B angehalten und kontrolliert. Hierbei wird folgendes festgestellt:

A = AAK von 1,5 Promille
B = AAK von 2,0 Promille

A = zweifelsohne Fahrzeugführer im Sinne des § 316 StGB, Führerscheinsicherstellung + Blutprobenentnahme

Strafbarkeit / polizeiliche Maßnahmen beim B möglich ? Wenn ja nach welchen Rechtsgrundlagen...


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§ 316 StGB beim Sozius (Verkehrsstraftaten - StGB) von Styledfor(R) am 21.09.2008 um 19:01 Uhr

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