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Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 (Verhalten - StVO)
verfasst von Styledfor (nc-broszibe3@netcologne.de), Köln, 21.09.2008, 19:27 Uhr
A.g.O gilt außnahmslos die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, es sei denn sie wird durch Verkehrszeichen begrenzt!. Für BAB gibt es die sog. "Richtgeschwindigkeit" von 120 km/h (optimale Geschwindigkeit im Sinne des Verbrauchs etc. pp). Vielleicht wurde hier etwas verwechselt!?!
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