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Geschwindigkeitsbegrenz. generell auf 120 (Verhalten - StVO)
verfasst von BMDD , 21.09.2008, 19:31 Uhr
» A.g.O gilt außnahmslos die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, es sei denn
» sie wird durch Verkehrszeichen begrenzt!. Für BAB gibt es die sog.
» "Richtgeschwindigkeit" von 120 km/h (optimale Geschwindigkeit im Sinne des
» Verbrauchs etc. pp). Vielleicht wurde hier etwas verwechselt!?!
Siehe obigen Beitrag bzw. §18/V StVO: unter bestimmten Voraussetzungen gilt auch auf Kraftfahrstraßen keine zulässige Höchsgeschwindigkeit (je eine Fahrbahn pro Richtung baulich getrennt bzw zwei Fahrstreifen pro Richtung). Richtgeschwindigkeit ist in diesem Fall 130 km/h... ("auch unter günstigsten Umständen"...)
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