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Führerscheintourismus / Fallbeispiele (Fahrerlaubnis - FeV)
verfasst von A2(R), 02.03.2009, 13:12 Uhr

» Mit der Zweiten und Dritten Verordnung zur Änderung der
» Fahrerlaubnis-Verordnung (Zweite und Dritte Änderungsverordnung) wurde das
» Fahrerlaubnisrecht zusammen mit der 4. Verordnung zur Änderung der
» Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 29.07.2008, BGBl I, 1338, vgl. Zwerger,
» jurisPR-VerkR 21/2008 Anm. 5) innerhalb von nicht einmal drei Monaten
» umfangreich geändert. ....
»
» So oder so ähnlich werden die Änderungen im Allgemeinen beschrieben.
»
» Zwischen den Zeilen ist aber auch zu lesen, dass dem Führerscheintourismus
» ein ENDE gemacht wurde.
»
» Die Thematik umfasst Begrifflichkeiten wie Wohnsitzprinzip, Erwerb der FE
» vor / nach Sperrfrist, VZR-Tilgung, Umschreibung, u.a.
»
» Meine Anregung wäre es mit konkreten Fallbeispielen diese Thematik zu
» "beleben".

Ach ja, sollte vielleicht mit einem Beispiel beginnen:

Fall 1:

Franzl wohnt in Waldmünchen. Aufgrund des grenznahen Wohnortes zu CZ erwarb er im Jahre 2007 eine tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B. Dort hatte der damals 18 Jährige erstmals eine FE erworben. Franzl war bislang nicht negativ im Straßenverkehr aufgefallen.

Franzl hatte seinen ordentlichen Wohnsitz stets im Bundesgebiet.

Bei einer Kontrolle legt Franzl als Führer eines Pkw seinen tschechischen FS vor. Auf diesem ist kein Wohnort vermerkt. Franzl gibt auf Nachfrage an, dass der tschechische Führerschein schlichtweg "billiger" war.


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