Verkehrsknoten.de
      Verkehrsknoten.de


         
zurück zu Verkehrsknoten.de
Forums-Ausgangsseite
Suche:   
zurück zum Forum Board-Ansicht

Fahrerkarte (Fahrerlaubnis - FeV)
verfasst von A2(R), 09.03.2009, 14:15 Uhr

» Hallo,
» muß ich meine Fahrerkarte spätestens nach 28 Tagen auslesen auch wenn ich
» in dem Zeitraum nur mit analogem Fahrtenschreiber gefahren bin?
» Danke im Voraus.

Auslesen muss der Unternehmer. Ihm obliegt auch die Pflicht zur Archivierung.

Wenn für den "nachweispflichtigen" Zeitraum ausschließlich analoge Aufzeichnungen zu führen waren, genügen die Schaublätter.

In § 2 FPersV (dort insb. Abs. 5) sind die Fristen für die Aufbewahrung und das Auslesen der Daten einer Fahrerkarte geregelt.


antworten


gesamter Thread:

Fahrerkarte (Fahrerlaubnis - FeV) von Mucky(R) am 28.11.2008 um 14:45 Uhr
Fahrerkarte von A2(R) am 09.03.2009 um 14:15 Uhr

zurück zum Forum Board-Ansicht
Verkehrsknoten.de - Footer
 
       ©  M. Teufel   2007
www.Verkehrsknoten.de