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Fahrerkarte (Fahrerlaubnis - FeV)
verfasst von A2 , 09.03.2009, 14:15 Uhr
» Hallo,
» muß ich meine Fahrerkarte spätestens nach 28 Tagen auslesen auch wenn ich
» in dem Zeitraum nur mit analogem Fahrtenschreiber gefahren bin?
» Danke im Voraus.
Auslesen muss der Unternehmer. Ihm obliegt auch die Pflicht zur Archivierung.
Wenn für den "nachweispflichtigen" Zeitraum ausschließlich analoge Aufzeichnungen zu führen waren, genügen die Schaublätter.
In § 2 FPersV (dort insb. Abs. 5) sind die Fristen für die Aufbewahrung und das Auslesen der Daten einer Fahrerkarte geregelt.
gesamter Thread:
Fahrerkarte (Fahrerlaubnis - FeV) von Mucky am 28.11.2008 um 14:45 Uhr
Fahrerkarte von A2 am 09.03.2009 um 14:15 Uhr
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