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Zulassung von Selbstbau- Leichtkraftfahrzeug (Zulassung - Versicherung - Steuer)
verfasst von Mov , 10.03.2009, 14:11 Uhr
Einen schönen guten Tag zusammen!
Wir planen den Aufbau eines Leichtkraftfahrzeugs, wie es in der StVZO genannt wird. Meine Frage hier ist, ob es gelingen wird, dieses Fahrzeug zuzulassen oder ob mit bestimmten baulichen Maßnahmen eine Zulassungspflicht evtl. entfällt.
Es handelt sich um eine Art elektromotorisierten Roller (ähnlich wie ein Cityroller für Kinder, nur größer und stabiler gebaut), jedoch mit 3 Rädern (vorne 2, hinten 1). Das Fahrzeug besitzt keinen Sitz, sondern nur eine Standfläche für eine Person, was erstaunlicherweise die Einordnung in der Zulassungsordnung schwierig macht. Das Leergewicht ist <20kg. Der Motor ist 800W stark und das Fahrzeug wird nicht schneller als 20km/h fahren können, um einer Helmpflicht zu entgehen. Der Motor ist nicht starr mit dem Antriebsrad gekoppelt, sondern über einen permanenten Freilauf verbunden, d.h. man könnte den Motor evtl. als Hilfsmotor betrachten, weil das Fahrzeug in erster Linie als muskelbetriebenes Fahrzeug gedacht ist. Dieser Muskelbetrieb ist jederzeit möglich, da der Motor wie gesagt nicht ausgekuppelt werden muss.
Wäre das Fahrzeug zulassungsbefreit, wenn es technisch bedingt nicht schneller als 6km/h fahren kann? Wem muss man das in dem Fall beweisen?
Mal angenommen, die baulichen Voraussetzung für Leichtkrafträder seien erfüllt (zwei unabhängige Bremssysteme, Beleuchtung, Rückspiegel, ...), ist eine Zulassung dann denkbar?
Es gibt ja derartige Fahrzeuge mit Zulassung im Handel, jedoch haben diese üblicherweise 2 Räder. Ich weiß aber nicht, in welche Fahrzeugklasse diese fallen.
Danke für eure Antworten!
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Zulassung von Selbstbau- Leichtkraftfahrzeug (Zulassung - Versicherung - Steuer) von Mov am 10.03.2009 um 14:11 Uhr
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