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Fahrrad mit Hilsmotor: Kindersitze? (Personenbeförderung)
verfasst von Mov(R), 10.03.2009, 14:20 Uhr

In der Fahrerlaubnisverordnung $4 steht:

§ 4
Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas): besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
2. (...)
3. (...)

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


Demnach darfst du deinen Plan umsetzen.


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Fahrrad mit Hilsmotor: Kindersitze? (Personenbeförderung) von Kerstin(R) am 09.01.2009 um 17:41 Uhr
Fahrrad mit Hilsmotor: Kindersitze? von Mov(R) am 10.03.2009 um 14:20 Uhr

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