|
ABS defekt (Bau und Ausrüstung - StVZO)
verfasst von Robert , 20.03.2009, 22:01 Uhr
Folgendes Problem:
Das ABS vom Fahrzeug ist defekt. Es wird trotzdem gefahren. An einer Kreuzung wird die Vorfahrt dem Fahrer mit defektem ABS genommen. Es kommt zum VU.
Das defekte ABS dürfte hier wohl keinen Grund zum VU geben.
Ist es erlaubt mit defektem ABS zu fahren. Wenn nicht welcher Tatbestand würde in Betracht kommen.
Beim Ausfall des ABS ist ja die Bremswirkung trotzdem vorhanden.
gesamter Thread:
ABS defekt (Bau und Ausrüstung - StVZO) von Robert am 20.03.2009 um 22:01 Uhr
|