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Führerscheintourismus - Ausnahmen für Studenten (Fahrerlaubnis - FeV)
verfasst von tbone0879 , 01.09.2009, 13:28 Uhr
Hallo zusammen!
Folgenden Fall in meinem persönlichen Umfeld kann ich nicht lösen.
A (polnischer StAng) studiert vom 01.04.2006 bis 01.04.2007 an einer deutschen Universität in A-Stadt.
Am 01.04.2007 zieht A von A-Stadt nach B-Stadt um, und meldet sich in der deutschen B-Stadt mit einzigem Wohnsitz an.
Nun macht der A in Polen eine Fahrerlaubnis, welche am 01.07.2007 ausgestellt wird. Als Wohnsitz im Führerschein ist die seit ultimo bestehende Meldeadresse in Polen eingetragen, die erst im Jahre 2009 durch Abmeldung endgültig aufgegeben wurde.
Wie ist dieser Fall zu bewerten?
Zum einen gibt es ja eine Ausnahme für Studenten, die es gestattet, trotz eines 185 Tage überschreitenden Aufenthalts in Deutschland im Heimatland eine FE zu erwerben.
Nun war zum Zeitpunkt der FE-Erstellung (01.07.2007) aber das Studium bereits abgeschlossen. Andererseits dauerte der Aufenthalt in Deutschland OHNE Studium auch noch keine 185 Tage lang an (sondern lediglich 90 Tage, also den Zeitraum vom 01.04. bis 01.07.).
Ist die Fahrerlaubnis des A gültig?
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Führerscheintourismus - Ausnahmen für Studenten (Fahrerlaubnis - FeV) von tbone0879 am 01.09.2009 um 13:28 Uhr
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