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Grundsatzfrage Opportunitätsprinzip (Verhalten - StVO)
verfasst von pifriedberg(R), 15.01.2010, 05:21 Uhr

Hallo zusammen,
folgende Problematik, ein kleinbürgerlicher Denunziant zeigt immer wieder Bürger an, die seiner Meinung nach unnötigerweise den Pkw-Motor laufen lassen. Hierzu stellt er sich minutenlang zu den betroffenen Fahrzeugen dazu, spricht die Insassen an und erscheint dann mitsamt seinen minutiösen Angaben auf einer Polizeidienststelle.

Die Beamten lehnen die Verfolgung der 10€ VOwi wegen Geringfügigkeit ab und verweigern die Anzeigenaufnahme unter Verweis auf das Opportunitätsprinzip. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgt.

Anstelle dem Anzeigeerstatter den Schwachsinn seines Tuns zu verdeutlichen und ihm von seiner Nebentätigkeit abzuraten sind die vorgesetzten Dienststellen der Auffassung, dass die Beamten die VOwi erfassen sollten, um eine "Resourcenbindung" durch Bearbeitung von Beschwerden zu vermeiden.
Androhung von weiteren Schritten gegen die Beamten inklusive.

Das Opportunitätsprinzip ermögliche auf keinen Fall die Verweigerung der Anzeigenaufnahme in dieser Sache.

Eure Meinung dazu?


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Grundsatzfrage Opportunitätsprinzip (Verhalten - StVO) von pifriedberg(R) am 15.01.2010 um 05:21 Uhr

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