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Sportanhänger (Zulassung - Versicherung - Steuer)
verfasst von christianternes , 24.04.2010, 22:22 Uhr
À fuehrt hinter seinem Pkw welcher ordentlich zugelassen ist einen sportanhänger mit 25km/h Schild und wiederholungskennzeichen:
1. Variante: à fährt auf die Autobahn mit 60
2. Variante: à fährt auf der bundeststrasse mit 60
Frage: wie sieht es aus mit der Versicherungspflicht?
Ich wuerde sagen es liegt eine owi nach 4 Abs. 2 fzv vor da er schneller als 25 fährt und ein Kennzeichen nach 8 bräuchte. Unser Dozent sagt auf der autobahn liegt ein Verstoß gegen 1 pflichtversicherungsgesetz.
Danke fuer eure Hilfe
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Sportanhänger (Zulassung - Versicherung - Steuer) von christianternes am 24.04.2010 um 22:22 Uhr
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