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Anhänger an Mofa (Zulassung - Versicherung - Steuer)
verfasst von Thomas , 19.07.2010, 18:52 Uhr
Hallo, hier mal die grundsätzlichen Sachen zu Anhängern hinter Krad:
- gem. §3/II Nr. 2f FZV sind einachsige Anhänger hinter Kleinkrafträdern (Mofa ist laut FZV-Definition ein Kleinkraftrad) vom Zulassungsverfahren ausgenommen
- nach §4/I FZV muss der Anhänger einem genehmigten Typ entsprechen oder eine eine Einzelgenehmigung erteilt sein
- nach §27/IV FZV ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers zu wiederholen. Die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kfz entsprechen
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Anhänger an Mofa (Zulassung - Versicherung - Steuer) von schrotti am 14.04.2010 um 23:14 Uhr
Anhänger an Mofa von Thomas am 19.07.2010 um 18:52 Uhr
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