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Fragenkatalog  -  Verhalten im Straßenverkehr StVO

[ neuer Eintrag ]

Ein Mofa-Führer fährt mit seinem Mofa auf der Bundesautobahn. Was liegt vor?

Häfner, StG 2008/11/B/1, 22.02.2011, 20:22 Uhr

Nach § 18 I StVO dürfen Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h benutzt werden.

Es liegt eine VOWi gem. §§ 18 I, 49 I Nr. 18 StVO i. V. m. § 24 StVG vor.

Ein Traktor fährt mit 40 km/h auf der Bundesstraße. Hier ist ein Überholverbot (Z. 276) mit einem Zusatzzeichen, auf welchem ein Traktorsymbol zu sehen ist und davor steht „ausgenommen“. Darf der Traktor überholt werden?

Häfner, StG 2008/11/B/1, 22.02.2011, 20:22 Uhr

Nein. Das Zusatzzeichen gilt gem. § 39 StVO nur für Kraftfahrzeuge und Züge die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.
Eine VOWi gem. §§ 41, 49 III Nr. 4 StVO i. V. m. § 24 StVG wäre hier gegeben.

Dürfen Inlineskater die Fahrbahn benutzen?

Häfner, StG 2008/11/B/1, 22.02.2011, 20:20 Uhr

Gemäß §24 StVO sind Inlineskates kein Fahrzeug im Sinne der StVO. Es gelten daher die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Inlineskater haben den Gehweg zu benutzen.

Was ist in einem verkehrsberuhigten Bereich (Z. 325) zu beachten?

Häfner, StG 2008/11/B/1, 22.02.2011, 20:18 Uhr

Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren und dürfen keine Fußgänger behindern oder gefährden. Notfalls müssen sie warten.

Das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen ist nicht zulässig. Ausgenommen ist das Be- und Entladen, sowie das Ein- und Aussteigen.

Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist die Vorfahrt zu gewähren.
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